Arbeitsrecht und Sozialrecht

Unsere Kanzlei vertritt und berät in allen Aspekten des Arbeitsrechts insbesondere

  • bei Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht
  • beim Abschluss von Arbeitsverträgen und Auflösungsfragen
  • bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • in Kollektivvertragsangelegenheiten
  • in sämtlichen Fragen betrieblicher Mitbestimmung
  • bei Pensionszusagen
  • bei der Abgrenzungen zu anderen Vertragsverhältnissen wie freier Dienstvertrag, etc.
  • in Anfechtungsfragen nach der Arbeitsverfassung, dem Gleichbehandlungsgesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, etc.